Anwalt für Unterhaltsrecht in Wien unsere Kanzlei ist an Ihrer Seite!
Kindes- und Ehegattenunterhalt.
Eine Scheidung ist mehr als nur ein emotionales Ereignis – es beinhaltet auch eine finanzielle Veränderung, speziell dann, wenn Kinder mit im Spiel sind. Um Sie bei dieser Herausforderung optimal unterstützen zu können, empfehlen wir Ihnen, Mag. Ulrike Pöchinger in Wien als erfahrenen und verlässlichen Anwalt im Unterhaltsrecht hinzuziehen. Dieser ist vor den Familiengerichten verpflichtend.
Das Wichtigste zum Thema Unterhalt
Was ist Unterhalt und wer ist unterhaltsberechtigt?
Das Gesetz definiert verschiedene Arten von Unterhalt:
Unterhalt für Kinder
Unterhalt während aufrechter Ehe
Nachehelicher Unterhalt
Grundvoraussetzung ist, dass der andere nicht in der Lage ist, für seinen Lebensunterhalt selbst aufzukommen. Kinder sind unterhaltsberechtigt, solange sie noch nicht selbsterhaltungsfähig sind – zum Beispiel während eines Schulbesuchs oder eines Studiums.
Der Ehegatte hat unter Umständen auch schon während aufrechter Ehe Anspruch auf Geldunterhalt.
Der Unterhaltsanspruch nach der Ehe hängt auch davon ab, wer am Scheitern der Ehe die Schuld trägt.
Wie wird der Unterhalt berechnet?
Der Unterhalt ist der Höhe nach vom Einkommen des Unterhaltsverpflichteten und von der Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten abhängig. Die Rechtsprechung hat dazu Berechnungsmethoden entwickelt.
Haben Geschiedene Anspruch auf Unterhalt?
Nach der Scheidung haben beide Seiten grundsätzlich die eigene Verantwortung für ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmefälle, wie z.B. die Betreuung kleiner Kinder, Krankheit oder andere Umstände, die einer Selbsterhaltung entgegenstehen und den anderen unterhaltspflichtig machen.
Sind Lebensgefährten unterhaltsberechtigt?
Sofern das Paar nicht verheiratet war, hat keiner der ehemaligen Lebensgefährten Anspruch auf Unterhaltsleistungen des anderen. Auch dann nicht, wenn er aufgrund einer Erkrankung nicht arbeiten kann.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit Ihrem Anwalt für Unterhaltsrecht für eine ausführliche Rechtsberatung und Berechnung von Unterhaltsansprüchen.