Rechtsanwältin für Wirtschaftsstrafrecht in Wien wenden Sie sich an unsere Kanzlei
Haben Sie eine Ladung als Beschuldigter erhalten? Gegen Sie wurde ein Haftbefehl erlassen? Ein gerichtliches Strafverfahren gehört zu den unangenehmsten und belastendsten Erfahrungen, die ein Mensch erleben kann. Als erfahrene Rechtsanwältin weiß Mag. Ulrike Pöchinger, dass Fehler, die Sie im Ermittlungsverfahren etwa durch eine unbedachte Aussage machen, im weiteren Verlauf des Strafverfahrens kaum mehr wiedergutzumachen sind. Ihre erste Aussage im Strafverfahren ist zugleich auch die wichtigste! Vor allem in wirtschaftsstrafrechtlichen Belangen haben Sie mit meiner Kanzlei aus Wien einen kompetenten Ansprechpartner an Ihrer Seite!
Es ist in Wirtschaftsstrafverfahren unerlässlich, von Beginn an eine kompetente und fundierte rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Durch meine Erfahrung – auch in einigen großen Wirtschaftsstrafverfahren der letzten Jahre – bin ich mit meiner fachlichen Kompetenz der richtige Ansprechpartner im Wirtschaftsstrafrecht!
Welche Aufgaben übernimmt der Anwalt im Wirtschaftsstrafrecht?
Wie jedes Rechtsgebiet erfordert auch das Wirtschaftsstrafrecht ein hohes Maß an Spezialwissen, das ich Ihnen gerne zur Verfügung stelle. Gemeinsam mit meinem Team:
- Verschaffen wir uns einen Überblick über die Aktenlage
- Entwickeln wir für Sie eine Strategie, um das bevorstehende Strafverfahren möglichst unbeschadet zu überstehen
- Arbeiten wir mit renommierten Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Litigation-PR-Beratern zusammen, um Sie bestmöglich zu vertreten.
Unsere Tätigkeitsbereiche auf einen Blick:
- Wirtschaftsstrafrecht
- Korruptionsstrafrecht
- Finanzstrafrecht
- Compliance für Unternehmen
- Haftrecht
Kurzum: Unsere Aufgabe ist es, Sie in allen Verfahrensabschnitten zu betreuen, Sie im Ermittlungsverfahren und vor Gericht zu verteidigen, die Akten zu sichten und somit eine effektive Verteidigungsstrategie aufzubauen, um ein möglichst geringes Strafurteil zu erhalten, auch wenn die Schuld bereits bewiesen wurde.
Sie möchten unsere Leistungen im Wirtschaftsstrafrecht in Anspruch nehmen? Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie Ihren Termin für eine Erstberatung!