Am 4.3.2022 hat die Europäische Union beschlossen, die in der EU-Richtlinie 2001/55/EG normierten Bestimmungen („Massenzustrom-Richtlinie“) auf Flüchtlinge aus der Ukraine anzuwenden.
Am 11.3.2022 ist die diesbezügliche Verordnung (Vertriebenen-Verordnung) in Österreich in Kraft getreten.