Kosten & Arbeitsweise
Die Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen ist Vertrauenssache. Dazu zählt auch die Information über die zu erwartenden Anwaltskosten.
ERSTGESPRÄCH
Im Rahmen des Erstgesprächs gilt es zunächst anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts abzuklären, ob und wieweit eine Beratung oder Vertretung erforderlich ist und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen. Das Erstgespräch ist unverbindlich und bedeutet noch keine Übernahme eines Mandats.
HONORARABRECHNUNG
Die Abrechnung des Anwaltshonorars erfolgt entweder nach Zeitaufwand auf Grundlage eines Stundensatzes, in Form eines Pauschalhonorars oder nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz ergänzt durch die Allgemeinen Honorarkriterien (AHK) und das Notariatstarifgesetz. Die AHK sind jederzeit unter www.rechtsanwaelte.at abrufbar.
Um Ihnen größtmögliche Transparenz hinsichtlich der zu erwartenden Kosten zu gewährleisten, informiere ich Sie bereits im Erstgespräch. Wie verrechnet wird, vereinbaren wir im Vorhinein.
RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG
Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehme ich auf Wunsch die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung. Halten Sie die Polizzennummer bereit oder nehmen Sie die Versicherungspolizze zum Erstgespräch mit, damit dies ohne Verzögerung geschehen kann.
Detaillierte Informationen in meinen Auftragsbedingungen.