Anwalt für Obsorgerecht in Wien Ihre Rechtsanwältin mit langjähriger Expertise
Ihre Rechtsanwältin für Familienrecht unterstützt Sie bei der Beratung und Vertretung in Obsorgeverfahren
Möchten Sie die alleinige Obsorge für Ihr Kind erhalten, weil Sie der Ansicht sind, dass Ihr ehemaliger Partner oder Ihre ehemalige Partnerin das Kindeswohl gefährdet? Dann brauchen Sie einen erfahrenen Anwalt, der sich auf das Rechtsgebiet des Obsorgerechtes spezialisiert hat! Mag. Ulrike Pöchinger in Wien kann Ihnen eine umfassende Rechtsberatung, ebenso wie eine Vertretung vor Gericht bieten.
Was ist die gemeinsame Obsorge?
Verheiratete Eltern haben automatisch die gemeinsame Obsorge mit der Geburt des Kindes. Unverheiratete Eltern müssen jedoch vor dem zuständigen Standesamt bestimmen, dass beide Eltern mit der Obsorge betraut sind.
Im Falle einer Scheidung behalten beide Elternteile in der Regel die gemeinsame Obsorge für ihre Kinder. Das bedeutet, dass sie wichtige Entscheidungen weiter zusammen treffen müssen.
Haben Sie noch keine Obsorge für Ihr Kind, können Sie diese bei Gericht beantragen, wenn der andere Elternteil nicht bereit ist, Sie an der Obsorge teilhaben zu lassen.
Was ist die alleinige Obsorge?
In bestimmten Fällen kann einem Elternteil nach einer Trennung oder Scheidung die alleinige Obsorge übertragen werden, wenn das Wohl des Kindes durch den anderen Elternteil gefährdet wird. Beispiele hierfür sind: Vernachlässigung, unzureichende Betreuung, Alkohol-, Drogen- und Medikamentenmissbrauch, körperliche Misshandlungen und psychische Belastungen, Gewalt gegenüber dem anderen Elternteil, aber auch die grundlose Verweigerung des Kontaktrechtes zum Kind, oder die Aufhetzung des Kindes gegen den anderen Elternteil.
Derjenige Elternteil, dem die alleinige Obsorge über das Kind zukommt, vertritt es alleine, ohne die Zustimmung des anderen Elternteiles einholen zu müssen. Er muss den anderen aber über wichtige Angelegenheiten des Kindes informieren.
Wie können Sie die alleinige Obsorge beantragen?
Um die alleinige Obsorge zu beantragen, ist die Einreichung des entsprechenden Antrags beim Familiengericht notwendig.
Das Gericht wird den Antrag gründlich prüfen und seine Entscheidung im Hinblick auf das Kindeswohl treffen.
Noch ein wichtiger Hinweis zum Thema Unterhalt: Der Elternteil, welchem die Obsorge über das Kind entzogen worden ist, muss trotzdem weiter den gesetzlich vorgeschriebenen Unterhalt bezahlen.
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