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Compliance

Whistleblower Richtlinie 2021
Was Sie jetzt bereits tun können!

Spätestens bis 17.12.2021 muss die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, auch in Österreich umgesetzt werden.
Sowohl öffentliche Stellen, als auch private Arbeitgeber sind, ab einer gewissen Größe, spätestens ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, ein Whistleblowing-System installiert zu haben.

Das können Sie jetzt bereits tun:

  1. Überprüfen Sie die Anwendbarkeit der Größenkriterien
  2. Evaluieren Sie bestehende Hinweisgebersysteme insbesondere auf ihre Vertraulichkeit

oder

  1. Implementieren Sie neue interne und/oder externe Meldesysteme
  2. Legen Sie den Meldeumfang unternehmensintern fest
  3. Definieren Sie Schutzmaßnahmen für Hinweisgeber, insbesondere unter Berücksichtigung von arbeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Aspekten.

 

Ich unterstütze Sie in Zusammenarbeit mit IT-Experten bei der richtlinienkonformen-Umsetzung!

 

Weiterführende Informationen:
→ Compliance

→ Whistleblower Richtlinie 2021


Jetzt persönliche Erstberatung zum ComplianceCheck Ihres Unternehmens vereinbaren.

Wir beraten klar und strukturiert zur Reduzierung Ihrer Risiken in allen Rechtsgebieten, sowie zur Implementierung eines effektiven Hinweisgebersystems nach den gesetzlichen Vorgaben.


MAG. ULRIKE PÖCHINGER

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