Spätestens bis 17.12.2021 muss die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, auch in Österreich umgesetzt werden.
Sowohl öffentliche Stellen, als auch private Arbeitgeber sind, ab einer gewissen Größe, spätestens ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, ein Whistleblowing-System installiert zu haben.
Das können Sie jetzt bereits tun:
oder
Ich unterstütze Sie in Zusammenarbeit mit IT-Experten bei der richtlinienkonformen-Umsetzung!
Weiterführende Informationen:
→ Compliance
Wir beraten klar und strukturiert zur Reduzierung Ihrer Risiken in allen Rechtsgebieten, sowie zur Implementierung eines effektiven Hinweisgebersystems nach den gesetzlichen Vorgaben.
MAG. ULRIKE PÖCHINGER
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