Compliance bezeichnet die Gesamtheit aller Maßnahmen, die notwendig sind, um das regelkonforme Verhalten eines Unternehmens, seiner Organisationsmitglieder und seiner Mitarbeiter/innen sicherzustellen.
Zur Reduzierung oder Vermeidung von Risiken, die sich aus regelwidrigem oder gesetzwidrigem Verhalten ergeben (behördliche Ermittlungen, Geldstrafen, Schadensersatzforderungen, Geschäftsabbruch oder Imageverlust), ist in einem ersten Schritt eine Risikoanalyse und anschließende Bewertung der so definierten Risiken notwendig.
Ausgehend vom Ergebnis der Risikoanalyse sind konkrete Maßnahmen zu definieren, die dazu beitragen, den Risiken präventiv zu begegnen bzw. so frühzeitig aufzudecken, dass die Folgen eines Verstoßes eingegrenzt werden können. Diese Maßnahmen können unterschiedlicher Natur sein und reichen von Vorgaben in Form von Richtlinien, über Anweisungen bis hin zu Schulungen und Hinweisgebersystemen.
So vielfältig die Ausprägungen von Compliance-Anforderungen in Unternehmen sein können, so stark differenzieren diese auch zwischen den Branchen. Angesichts der unternehmensindividuell sehr unterschiedlichen Voraussetzungen wäre es verfehlt, ein einheitliches, für alle Unternehmen gültiges Konzept anzuwenden. Dennoch können Rechtsgebiete definiert werden, die als Risiko von jedem Unternehmen erkannt und bewertet werden müssen, um nachteilige (straf)rechtliche Folgen zu vermeiden.
Neben gravierenden finanziellen Schäden können indirekte Folgen einer Non-Compliance-Struktur wie Reputationsverlust, Haftungsrisiken, Wettbewerbsnachteile, etc. reduziert werden.
Direkte Kosten einer Non-Compliance-Struktur betreffen u.a. Geldbußen, Freiheitsstrafen, Ersatzansprüche, Auftragssperren und sonstige behördliche Kosten. Die Kosten zur Beseitigung der Schäden im Non-Compliance-Fall können u.U. existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Das eigene Risiko zu kennen und zu reduzieren, ist daher essentiell.
Ein internes Compliance-Management-System wirkt zudem gerade im Bereich der Strafbarkeit des Unternehmens selbst (Verbandsverantwortlichkeit) mitunter strafreduzierend. Längst ist es daher für Unternehmen nicht mehr ausreichend, auf Korruptionsfälle bloß zu reagieren, es ist vielmehr wirtschaftlich und rechtlich notwendig, diese – durch Installation eines wirksamen Compliance-Management-Systems – zu bekämpfen.
Insbesondere in mittelständischen Unternehmen stellt sich angesichts beschränkter Resourcen und know-how die Frage nach der Auslagerung von Compliance-Funktionen an einen externen Dienstleister. Obwohl das Commitment klar aus dem Unternehmen kommen muss („tone from the top“) können externe Dienstleister unterstützend beratend tätig werden.So kann auf externe Erfahrungswerte und ein objektives Urteil aufgebaut werden.
Als Rechtsanwältin bin ich Spezialistin in allen Risikofeldern und unterstütze Ihr Unternehmen in der Definition Ihrer rechtlichen Risiken und Umsetzung von Maßnahmen zur Risikoreduktion. Besondere Vertraulichkeit ist durch die gesetzlich verankerte Verschwiegenheitspflicht, welcher ich als Rechtsanwältin unterliege, gesichert und wird durch mein Recht auf Aussageverweigerung vor Gericht ergänzt.
Stand Juli 2021
Weiterführende Informationen:
→ Compliance
MAG. ULRIKE PÖCHINGER
Günthergasse 3 Top 4
1090 Wien
Sprechstelle
Linzerstraße 18/5
4810 Gmunden
Tel: +43 (0) 1 / 990 45 08
Mail: office@poechinger.at
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Wien