Mag. Ulrike Pöchinger
Ich bin Rechtsanwältin und Verteidigerin in Strafsachen in 1090 Wien. Ich bin u.a. spezialisiert auf Niederlassungsrecht und Aufenthaltsrecht
Das Austrittsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich rund um den Jahreswechsel 2020/2021 hat nun endlich Rechtssicherheit für in Österreich wohnhafte britische Staatsbürger und deren Familienangehörigen gebracht.
Für das weitere Aufenthaltsrecht jener britischen Staatsbürger und deren Familienangehörigen, die bereits vor dem 31.12.2020 ihr Aufenthaltsrecht in Österreich ausgeübt haben, gilt nun:
Zwischen 1.1.2021 und 31.12.2021 ist der Aufenthaltstitel nach „Art. 50 EUV“ (Vertrag über die Europäische Union) zu beantragen.
Voraussetzungen für den Erhalt sind:
oder
Der Antrag muss persönlich bei der zuständigen Behörde des Wohnortes gestellt werden (in aller Regel Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft).
Er sichert weiterhin unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt.
All jene britischen Staatsbürger, die vor dem 31.12.2020 ihr Aufenthaltsrecht in Österreich nicht ausgeübt haben, werden hinkünftig wie Drittstaatsangehörige behandelt und müssen einen Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz beantragen.
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Ich bin Rechtsanwältin und Verteidigerin in Strafsachen in 1010 Wien und bin u.a. Spezialistin für Angelegenheiten rund um Ihr Visum in Österreich. Ich nehme mich Ihrer Rechtssache mit viel Empathie an.
MAG. ULRIKE PÖCHINGER
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