Hinweis: Ich bin in dieses Verfahren als Verteigerin involviert.

Die unrühmlichen Vorgänge rund um die strafrechtliche Aufarbeitung der Kreditvergaben in der Hypo Alpe-Adria-Bank, sind um eine Facette reicher:

Kürzlich hat das Oberlandesgericht Graz als Rechtsmittelgericht die Anklage im Faktum „Schlosshotel Velden“ zurückgewiesen, denn:

Die Ursachen für den im Zusammenhang mit der Realisierung des Projektes entstandenen Vermögensschaden sind unklar. 

Ausdrücklich weist das Oberlandesgericht darauf hin, dass es nach Beginn der Bauarbeiten  zu teilweise eklatanten Baukostenüberschreitung kam. Ein Hinweis auf ein allfälliges strafrechtlich relevantes Verhalten von Organen der Bank konnte in diesem Zusammenhang nicht erkannt werden

Weiters kann die wirtschaftlich unvorteilhafte Geschäftsgebarung des Hotelbetreibers wesentlich zur wirtschaftlichen Schieflage beigetragen haben, was ebenfalls nicht von Organen der Bank zu verantworten ist.

  • Was die notwendige sorgfältige Vorbereitung des Projektes betrifft, stellte das Oberlandesgericht fest, dass intern eine laufend adaptierte Machbarkeitsstudie vorlag. Zur Überprüfung deren Plausibilität, wurden vor Projektrealisierung weitere, insgesamt 7 externe Expertisen eingeholt, die allesamt zu einem positiven Ergebnis kamen.
  • Ermittlungsdefizite lassen die Annahme einer Verurteilungswahrscheinlichkeit nicht zu.

Meine Freude über diese Entscheidung ist als Verteidigerin in diesem Verfahren dennoch getrübt. So muss man sich vor Augen halten:

  • Die Ermittlungen dauern bereits mehr als 10 Jahre.

 Mit der Entscheidung des Oberlandesgerichtes Graz muss die Staatsanwaltschaft nunmehr weiter ermitteln. Sodann hat sie zu entscheiden, ob sie (neuerlich) Anklage erhebt. Nach den oben dargelegten Überlegungen des Oberlandesgerichtes ist das zwar schwer vorstellbar, das Verfahren zieht sich dennoch weiter hin.

  • Ein Sachverständiger wurde von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt zwar beigezogen, schlussendlich aber enthoben. 
  • Es liegt somit auch kein Sachverständigengutachten vor, Kosten sind für die Arbeiten zu diesem nie fertig gestellten und nie vorgelegten Gutachten aber immerhin in der Höhe von fast € 500.000 angefallen. Ein Fakt, der den Steuerzahler nicht freuen dürfte, der dafür aber zu einem großen Teil aufzukommen hat.